Mofa-Prüfbescheinigung
- Mindestalter: 15 Jahre
- bis max. 25 km/h
Klasse AM: Kleinkrafträder
- Mindestalter: 15 Jahre
- Hubraum: max. 50 ccm
- bis max. 45 km/h
Klasse A1: Leichtkrafträder
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 125 ccm
- Leistung: max. 11 kW
- Einschluss: Klasse AM
Klasse A2: Krafträder
- Mindestalter: 18 Jahre
- Leistung: Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet ist
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klass A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Einschluss: Klasse AM und A1
Klasse A: Krafträder
- Mindestalter: 24 Jahre
- Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes
- Einschluss: Klasse AM, A1 und A2
Klasse B: PKW auch Automatik
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. „Führerschein mit 17 Jahren mit Begleitung“
- KFZ max. 3500 kg zul. Gesamtmasse
- Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
- Einschluss: Klasse L und AM
Klasse BE
- KFZ der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
- Vorbesitz: B
- Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Klasse B96
- KFZ der Klasse B mit Anhänger: zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
- wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.
Klasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
- KFZ max. 7.500 kg zul. Gesamtmasse
- Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
Klasse C1E
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B, C1
- KFZ der Klasse C1 mit Anhänger: zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 12.000 kg
- Einschluss: Klasse BE
Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
- KFZ der Klasse C mit Anhänger: zG des Anhängers max. 750 kg
- KFZ mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse
- Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
- Einschluss: Klasse C1
Klasse CE
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse C
- KFZ der Klasse C mit Anhänger: zG des Anhängers über 750 kg
- KFZ mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse
- Einschluss: Klasse BE, C1E, T