Aufbauseminar (ASF)

gem. § 2a Abs. 2 StVG

Das Seminar besteht aus 5 Teilen,
an denen Sie komplett teilnehmen müssen:

  • 1. Sitzung – 135 min
  • Beobachtungsfahrt – 30 min
  • 2. Sitzung – 135 min
  • 3. Sitzung – 135 min
  • 4. Sitzung – 135 min

Um was geht es im Aufbauseminar?

Welchem Zweck Aufbauseminare dienen, ist in § 35 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)festgelegt:

In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltens­beobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. […].

Fazit: Durch ein Aufbauseminar für Fahranfänger soll das Fahrverhalten verbessert werden.